«Nous sommes l'agence de traduction réunissant plus de 750 traducteurs installés tout autour du globe !»
«Des traductions professionnelles – précises – rapides et à un prix avantageux!»
«Des commandes urgentes à traiter en quelques heures – aucun problème pour nous !»
«Nos traductions certifiées sont reconnues juridiquement par les autorités, les services administratifs et les tribunaux !»
«Notre propre bureau graphique intègre la traduction directement dans la mise en page (InDesign etc.)»
«La traduction d'un site Internet est réalisée directement dans le système de gestion de contenu!»
«Worldwide – notre mission consiste à rendre la communication accessible au niveau mondial !»

Stand: März 2015

§ 1. Deadline:

Die Deadline eines Auftrags ist verbindlich. Wird ein Auftrag angenommen akzeptiert der Übersetzer automatisch die Deadline-Vorgabe und InvaTrans erwartetet, dass der Auftrag spätestens zu diesem Zeitpunkt geliefert wird.

§ 2.Verzögerungen

Gibt es eine Verzögerung muss InvaTrans VORZEITIG informiert werden. Der Übersetzer muss InvaTrans umgehend informieren, bis wann die Übersetzung geliefert werden kann.

§ 3. Anmerkungen/ Rückfragen:

Die Anmerkungen/ Rückfragen an den Kunden müssen einfach verständlich, nachvollziehend und freundlich geschrieben werden. Unvollständige, „sinnlose“, schwer verständliche oder Anmerkung/ Rückfragen mit nicht angebrachten Schreibstil (fehlende Höflichkeit, genervte, beleidigende Aussagen etc.) werden von InvaTrans aussortiert und nicht an den Kunden weitergeleitet. InvaTrans informiert den Übersetzer darüber und der Übersetzer muss die Rückfrage nochmals neu zustellen.

§ 4. Filenamen:

Die Namen der Dokumente dürfen nicht verändert werden. Lediglich am Ende des Dokumentnamen bitte das Kürzel für die Sprache ergänzen.

§ 5.Layout/Formatierung:

Das Layout und die Formatierung dürfen bei bearbeitbaren Files (Word, Excel, PPT, InDesign, FrameMaker etc.) nicht verändert werden. Die Dokumente müssen genauso formatiert (Absatzformatierung, Schriftgrösse, Schriftart, Fett, Kursiv, Farben etc.) wieder in der Zielsprache zurückgeliefert werden.

  • Ausnahme: Passt ein Text aufgrund der Textgrösse nicht mehr ins Layout, muss InvaTrans informiert werden und gegeben falls das Layout (grösseres Textfenster) oder Formatierung (z.B. kleinere Schrift) angepasst werden.
  • Nicht bearbeitbare Dokumente wie z.B. PDF-Files bitte grob formatiert als Word zurück liefern.

§ 6. Differenz im Textvolumen:

Wird eine Differenz/ Unstimmigkeit im Textvolumen festgestellt, muss diese SOFORT InvaTrans gemeldet werden. InvaTrans kontrolliert dann sofort das Textvolumen und passt das Textvolumen nötigenfalls an. Wird eine Unstimmigkeit im Textvolumen erst nach Auftragsbearbeitung oder Rechnungsstellung gemeldet, wird diese von InvaTrans nicht anerkannt.

§ 7. Reklamationen

InvaTrans erwartet, dass der Übersetzer bei einer allfälligen Kundenreklamation die Mängelrüge schnellst möglichst anschaut und eine entsprechende Stellungnahme schreibt. Stellt es sich heraus, dass die Mängelrüge berechtigt ist, wird eine kostenlose Nachbesserung erwartet. Sollte die Übersetzung überhaupt nicht die erwarteten Eigenschaften enthalten und /oder muss unter zusätzlichem Aufwand/Kosten angepasst oder neu übersetzt werden, behält sich InvaTrans das Recht vor, das Entgelt für die bemängelnde Übersetzung zu kürzen.

§ 8. Übersetzung von Text in Grafiken