Rechtlich anerkannte beglaubigte Übersetzungen durch beeidigten Fachübersetzer
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung, die rechtlich anerkannt wird?
Durch spezielle beeidigte und anerkannte Übersetzer haben wir die Möglichkeit, beglaubigte Übersetzungen in fast allen Sprachkombinationen anzubieten. Dank unserer Dienstleistung "beglaubigte Übersetzungen" werden die juristischen Übersetzungen zu einem rechtlich gültigen Dokument, das sowohl im In- wie auch Ausland rechtlich anerkannt wird.
Eine beglaubigte Übersetzung wird mit Siegel, Stempel, Beglaubigungsklausel und Unterschrift des beeidigten Übersetzers versehen. Bitte beachten Sie, dass eine beglaubigte Übersetzung im Gegensatz zur einer normalen Übersetzung per Post (als Original) und nicht per Mail geliefert wird und wegen des Postversandes in der Regel einige Tage länger unterwegs sein kann.
Unsere beglaubigten Übersetzungen werden anerkannt bei
- Behörden/ Ämter
- Konsulate
- Gerichte
- Justizvollzugsanstalten
- Universitäten /Schulen
- Firmen
Wir übersetzen so gut wie alle amtliche Dokumente
- Verträge
- Gerichtsurteile/Unterlagen Gerichtsverhandlungen
- Rechtliche Dokumente (Zivil-/Straf-/ Patent-/ Erbrecht etc.)
- Anwaltskorrespondenz
- Jegliche Dokumente für Asylwesen/ Migrationsamt
- Zeugnisse (Arbeits-/ Schul-/Arzt-/Führungszeugnis etc.)
- Diplome
- Heiratsurkunden/ Ledigkeitsbescheinigung
- Familienausweis
- Unterlagen Adoptionsgesuche/ Adoptionsverfahren
- Scheidungsurteile/-papiere
- Geburtsurkunde
- Wohnsitzbestätigung
- Grundbuchauszüge
- Aufenthaltsbewilligungen
- ID/Pass/Ausländerausweise
- Handelsregisterauszüge
- Strafregisterauszüge
- Führerausweise
- Zertifikate
- Gutachten/ Bescheinigungen
- Zoll-Dokumente (Import/Export)
- Testamente
- Statuten
- Steuererklärungen
- Businesspläne
Sie benötigen beglaubigte Übersetzungen bei Behörden, Ämter, Gericht im Ausland?
Wird eine beglaubigte Übersetzung fürs Ausland benötigt, verlangen in vielen Fällen die ausländischen Behörden/ Ämter/ Gerichte eine zusätzliche Überbeglaubigung (Legalisation) oder Apostille durch die Staatskanzlei, damit die Dokumente dort rechtlich anerkennt werden. Es wird damit die Echtheit der Unterschrift, eines Siegels oder Stempels bestätigt, mit dem die Urkunde versehen ist.
Die Apostille ist dabei eine besondere Art der Überbeglaubigung: Sie garantiert, dass das Dokument im Bestimmungsland ohne weitere Beglaubigung durch die diplomatische oder konsularischen Vertretung akzeptiert wird. Apostillen sind nur in den Ländern gültig, die dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 beigetreten sind.
Falls eine Apostille erforderlich ist, bringen wir unsere beglaubigte Übersetzung bei der Staatskanzlei St. Gallen vorbei und lassen sie mit einer Apostille fürs Ausland versehen. So werden unsere beglaubigten Übersetzungen auch im Ausland problemlos bei Behörden, Ämtern, Gerichten etc. rechtlich anerkannt.
Für einen Laien klingt das teilweise kompliziert und die Behördengänge sehr mühsam. ABER keine Sorge – das gehört zu unserem täglichen Business und wir kennen uns damit bestens aus. Wir organisieren alles fix fertig für Sie!
Gerne beraten wie Sie telefonisch oder bei uns im Büro vor Ort.